„Ein Rechtsstaat muss das aushalten“
Die Welt
Früh nach der Messerattacke im ICE 928 in Bayern war klar: Der mutmaßliche Täter ist wohl psychisch krank und damit schuldunfähig. Das passt nicht allen. Aber es gibt gute Gründe für dieses Vorgehen – und zwar nicht zuletzt für die Sicherheit der Bevölkerung.
Rechtlich ist die Sache klar: Nicht bestraft wird, heißt es in Paragraf 20 des Strafgesetzbuches, wer zum Zeitpunkt der Tat „wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“. Juristisch sind in einem solchen Fall zwar Tatbestand und Rechtswidrigkeit erfüllt, aber eben nicht die dritte zwingende Bedingung für eine anschließende Bestrafung: Schuld.