
„Chatkontrolle“ verletzt Grundrechte – auch Dobrindt sollte das verstehen
Frankfurter Rundschau
Dobrindt sollte verstehen, dass die Chatkontrolle Grundrechte untergräbt, ohne zum Schutz von Kindern vor Missbrauch beizutragen. Ein Kommentar.
Die EU-Kommission und einige Mitgliedsstaaten wollen im Rahmen eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt (all)umfassende Überwachung von Kommunikation im Internet einführen. Dabei fragt sich aber, ob sie wirklich glauben, dass diese Überwachung zur Verfolgung von Tätern notwendig und zielführend ist, obwohl so viele Fachleute darlegen, dass sie nicht nur eine immense Einschränkung von Freiheit bedeuten würde, sondern auch nicht tauglich für die Abwehr echter Gefahren ist. Oder handelt es sich bei dem Vorstoß um ein zynisches politisches Kalkül, das grundrechtswidrige Mittel mit dem hehren Ziel zu verbinden, um Argumente für seine Einführung zu finden?













