
Übergriffiger Depardieu muss keine Haft fürchten
n-tv
Gérard Depardieu, ein Frauenfeind? Ein Vergewaltiger? Der Schauspieler wehrt sich vehement gegen entsprechende Vorwürfe. In einem Prozess wegen mutmaßlichen Missbrauchs fordert die Staatsanwaltschaft nur eine Bewährungsstrafe. Doch es droht weiteres juristisches Ungemach.
Im Missbrauchsprozess gegen den französischen Schauspieler Gérard Depardieu hat die Staatsanwaltschaft 18 Monate Haft auf Bewährung gefordert. "Es handelte sich eindeutig um sexuelle Übergriffe", sagte Staatsanwalt Laurent Guy in Paris. Der Angeklagte habe die niedrige soziale Stellung der gegen ihn klagenden Frauen und seinen Status als Schauspielstar ausgenutzt. Das Urteil soll erst in einigen Monaten verkündet werden.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den 76-Jährigen außerdem ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro sowie Entschädigungszahlungen an seine Opfer. Er solle sich psychologisch behandeln und in das Register für Sexualstraftäter aufgenommen werden. Mit der Forderung nach einer Bewährungsstrafe blieb die Staatsanwaltschaft deutlich unter der möglichen Höchststrafe von fünf Jahren Haft zurück.
Depardieu ist wegen sexueller Übergriffe auf zwei Frauen bei Dreharbeiten in einer Pariser Wohnung 2021 angeklagt. Beide schilderten vor Gericht, dass Depardieu sie an Po und Busen begrapscht habe. Der Schauspieler räumte den Gebrauch vulgärer Sprache ein, wies aber die Vorwürfe sexueller Übergriffe zurück.
