Habeck "wundert" sich über den Rentenstreit der Ampel
n-tv
Die einen zanken sich, die anderen haben dafür kein Verständnis: Robert Habeck fordert eine schnelle Lösung für den Streit zwischen FDP und SPD um das Rentenpaket II. Dafür gebe es eigentlich auch eine Lösung. Seine Partei stehe "über den Dingen", sagt er im ntv Frühstart.
Erneut sorgt der Streit um den Haushalt für verhärtete Fronten zwischen den Ampelparteien. Die FDP mit Finanzminister Christian Lindner fordert Einsparungen, etwa bei der Rentenpolitik. Protest kommt vor allem von der Kanzlerpartei SPD. Und die Grünen? Laut Vizekanzler Robert Habeck stehen sie "über den Dingen". "Ich wundere mich. Und das Verwundern kommt daher, dass wir eigentlich eine Lösung haben", sagt der Wirtschaftsminister im Frühstart von ntv. "Wir haben ein Rentenpaket, das haben sich SPD und FDP im Kern ausgedacht. Beide haben ihre Wünsche bekommen", so Habeck.
Die FDP verlangt eine "generationengerechte Haushaltspolitik". Diese müsse die Schuldengrenze des Grundgesetzes einhalten und dürfe junge Menschen bei der Finanzierung der Renten nicht überfordern. Das ist Kern eines Fünf-Punkte-Papiers, das an diesem Montag vom Präsidium der Partei beschlossen werden soll. Die SPD lehnt die Vorschläge ab.
Der Streit sorgt bei Habeck für Unverständnis, er drängt auf eine schnelle Eignung: "Der Bundeskanzler, der Finanzminister und ich werden dann auch bald hoffentlich Lösungen präsentieren. Insofern ist eigentlich alles auf dem Weg. Ich glaube, wir sollten den Streit schnell sein lassen." Gleichzeitig will Habeck Anreize für Arbeitnehmer schaffen. "Es fehlt überall an Händen und Köpfen. Da können verschiedene Leute einen Beitrag leisten", sagt der Minister.
Böhme (dpa/lni) - Ein 37-Jähriger soll mehr als 40 Frauen heimlich in Umkleide- und Duschräumen eines Fußballvereins in Böhme im Heidekreis gefilmt haben. Bei dem Mann seien Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Über den Fall hatte zuerst die "Walsroder Zeitung" und dann der NDR berichtet. Vorgeworfen wird dem Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahme. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil sie ihr neugeborenes Baby in Monheim in einem Vorgarten ausgesetzt hat, ist eine junge Mutter in Düsseldorf verurteilt worden. Die Strafe, die gegen die 17-Jährige verhängt wurde, wollte das Landgericht nicht mitteilen. Dies sei mit den Prozessbeteiligten so abgesprochen, sagte eine Sprecherin. Der Prozess gegen die Minderjährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter Verweis auf den Jugendschutz nannte das Gericht auch keine Urteilsgründe.